Fahrschule am Pfingstberg Klasse B
PKW Klasse B
Mindestalter 18 Jahre / begleitetes Fahren 17 Jahre, mehrspurige Kraftfahrzeuge bis zGM 3500 kg mit Anhänger 750 kg, bei Anhängern über 750 kg beträgt die max. zGM des Zuges 3500 kg
Geschichte:
Der Führerschein hat eine mehr als 100-jährige Geschichte. Das Konzept einer Fahrerlaubnis – wie auch des Führerscheins – gibt es seit 1888 (Preußen). Eine behördliche Prüfung gab es erstmals in Wien im Jahr 1901 (vgl. VdTÜV-Ausstellung „Führerscheine in Europa“). In der DDR wurde der Führerschein auch als Fahrerlaubnis bezeichnet.
Die rund 110 verschiedenen Führerscheinmodelle innerhalb der EU werden ab 2012 nach geltendem EU-Recht durch den einheitlichen europäischen Führerschein abgelöst Ab dann ist der EU-Führerschein bei der Neuausstellung verbindlich. Die alten Formulare gelten noch 26 Jahre weiter, erst dann wird ein Umtausch in den neuen Führerschein verpflichtend.